Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen des Rathauses

Landtagswahl 2026

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Wasserzählerablesung online

Meldung vom 29.12.2025

aktuelles Stellenangebot

Wir suchen zum 01.07.2026 in Vollzeit eine(-n) Bauingenieur/Techniker/Meister als Energiemanager (m/w/d) den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie hier (96,1 KB ) Weiterlesen...
1. Steuerfestsetzung Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 21.10.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt auf - 440 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und - 340 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B). Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Dietenheim mit Sitz in Dietenheim erhoben werden. Dietenheim, den 15.12.2025 gez. Christopher Eh Bürgermeister
Meldung vom 28.10.2025

vodafon gibt bekannt

PRESSEMITTEILUNG:   Gigabit-schnelles Internet für Regglisweiler : Vodafone bringt neue Datenautobahnen für rund 1.744 Haushalte Dietenheim, 13. Oktober 2025   Gute Nachrichten für Regglisweiler : Vodafone hat zentrale Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen und damit das Kabel-Glasfasernetz vor Ort deutlich modernisiert. Rund 1.744 Haushalte profitieren ab sofort von einem stabileren und schnelleren Festnetz – ideal für datenintensive Anwendungen wie Streaming, Videokonferenzen oder Homeoffice.   Segmentierung, Schadensbehebung und Störungsbeseitigung erfolgreich abgeschlossen In Regglisweiler wurde eine Segmentierungsmaßnahme erfolgreich durchgeführt. Durch die gezielte Unterteilung des Netzes in kleinere Segmente wurde die Netzqualität deutlich verbessert – insbesondere in Bereichen mit hoher Nutzung. Zusätzlich wurde ein Wasserschaden an einem Kabelstrang behoben, der zuvor zu temporären Einschränkungen bei der Internet-, Telefon- und TV-Nutzung geführt hatte. Darüber hinaus konnte ein Rückwegstörer identifiziert und dauerhaft beseitigt werden. Rückwegstörer – meist verursacht durch defekte Elektrogeräte oder veraltete Installationen – zählen zu den häufigsten externen Störquellen im Kabelnetz. Sie senden ungewollt Störsignale, die den Rückkanal des Netzes beeinträchtigen und zu Unterbrechungen führen können. Dank gezielter Messungen und technischer Maßnahmen wurde die Quelle lokalisiert und erfolgreich aus dem Netz entfernt.   Antwort auf steigende Nachfrage Der Datenverkehr in Regglisweiler wächst jährlich um rund 12 Prozent. Die Menschen nutzen das Internet zunehmend für Arbeit, Kommunikation und Unterhaltung. Vodafone reagiert mit gezielten Investitionen – und schafft die Voraussetzungen für ein digitales Leben mit hoher Qualität. Teil einer bundesweiten Infrastruktur-Offensive   Die Maßnahmen in Regglisweiler sind Teil einer groß angelegten Infrastruktur-Offensive . Im aktuellen CHIP Festnetz-Test wurde das Kabel-Internet von Vodafone bereits zum zweiten Mal in Folge als Testsieger unter den nationalen Anbietern ausgezeichnet – mit Bestnoten bei Preis-Leistung und der höchsten durchschnittlichen Bandbreite.   Vodafone – Digitalisierungspartner für Deutschland Vodafone versorgt über 30 Millionen Mobilfunk-, mehr als zehn Millionen Breitband- und rund zwölf Millionen TV-Kunden. Gemeinsam mit Partner OXG baut das Unternehmen bis zu sieben Millionen neue FTTH-Anschlüsse. Das Ziel: Gigabit-Geschwindigkeit für zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland .  
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht. In diesem Zusammenhang wird auch den anderen Bekanntmachungspflichten aus § 50 Absatz 5 BMG (vgl. § 50 Absatz 2 bis 3 BMG), § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG und § 12 der Meldeverordnung nachgekommen.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person gestorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person der Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl der Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2,  89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergische Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetzes und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Personengesellschaften.  Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht  oder derzeitige Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Dietenheim – Bürgerdienste, Königstraße 63, 89165 Dietenheim oder der Ortsverwaltung Regglisweiler, Herrenweiher 2, 89165 Dietenheim eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler