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Europa- und Kommunalwahlen 2024

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  „Der Alb-Donau-Kreis tritt wieder für den Klimaschutz in die Pedale! Die letztjährige Auflage des STADTRADELNS im Alb-Donau-Kreis war ein voller Erfolg: Knapp 2.700 Radlerinnen und Radler haben in den drei Wochen mehr als 664.000 Kilometer gesammelt. Das waren fast doppelt so viele Radkilometer wie 2022. Ich bin gespannt, ob wir diese tolle Leistung weiter steigern und noch mehr Menschen zum Mitmachen animieren können. Wie wahrscheinlich keine andere Fortbewegungsmethode verknüpft das Radfahren auf unkomplizierte Art und Weise Spaß mit positiven Effekten für die Gesundheit und das Klima – Grund genug, das Auto in den nächsten Wochen öfter mal stehen zu lassen und Kilometer für den Alb-Donau-Kreis zu sammeln“, sagt Landrat Heiner Scheffold zum Start der diesjährigen STADTRADELN-Aktion im Alb-Donau-Kreis am 23. Juni 2024.   Bis zum 13. Juli 2024 können sich die Bürgerinnen und Bürger dann in Teams zusammentun und für den Alb-Donau-Kreis in die Pedale treten. Ziel ist es, in dieser Zeit möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag mit dem Rad fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Es ist auch die Nutzung eines Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h erlaubt. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn man die Strecke ansonsten mit dem Auto zurückgelegt hätte.   Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lohnt sich das Mitradeln in dreifacher Hinsicht: Wer für das gemeinsame Ziel in die Pedale tritt, stärkt die Gemeinschaft, die eigene Gesundheit und schont dabei noch das Klima. Je mehr Menschen mitradeln, desto mehr Kilometer werden für den Landkreis gesammelt und desto mehr CO<sub>2</sub> wird eingespart.   Wer mitmachen möchte, kann sich unter folgendem Link entweder für seine Kommune oder seinen Landkreis anmelden: https://www.stadtradeln.de/registrieren   26 Kommunen sind dabei – Kilometer sammeln via App Das STADTRADELN ist eine Aktion des Klima-Bündnis. Durch die Teilnahme möglichst vieler Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wird der STADTRADELN-Wettbewerb innerhalb der Kommunen noch spannender. Ob Unternehmen oder Schule, Verwaltung oder Sportverein – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können beim STADTRADELN Unterteams etwa für verschiedene Abteilungen oder Schulklassen gründen und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten.   Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geradelten Strecken via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich die Mitglieder zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern.   Im Rahmen der Initiative RadKULTUR fördert das Land Baden-Württemberg die Teilnahme an dieser Aktion des Klima-Bündnis: Für alle kreisangehörigen Kommunen, die im selben Zeitraum radeln, ist die Teilnahme daher kostenfrei. Im Alb-Donau-Kreis haben sich bereits 26 Kommunen zum STADTRADELN angemeldet (Allmendingen, Altheim, Beimerstetten, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Dietenheim, Dornstadt, Ehingen, Emerkingen, Erbach, Heroldstatt, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lauterach, Lonsee, Munderkingen, Oberdischingen, Oberstadion, Rottenacker, Schelklingen, Schnürpflingen und Untermarchtal).   Gesammelte Radkilometer werden den teilnehmenden Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis gutgeschrieben. Falls eine Kommune nicht mit dabei ist, werden die Kilometer nur dem Landkreis zugeschrieben.   hier noch das ensprechende Plakat mit der App (9,73 MB ) Weiterlesen...
  Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Das ELR Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO<sub>2</sub>-speichernden Material (z.B. Holz) besteht. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag) gefördert werden. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO<sub>2</sub>-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.     CO<sub>2</sub>-Speicherzuschlag Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO<sub>2</sub> bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist. Antragsverfahren Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 16.09.2024 der Gemeinde vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Merk, Tel. 07347 9696-1400, E-Mail: bauen@dietenheim.de um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ Stadt Dietenheim, 18.06.2024    
ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG ILLERGRUPPE Wichtige Mitteilung !!!! für DORNDORF, ILLERRIEDEN, REGGLISWEILER, WANGEN Abkochgebot für Trinkwasser aufgehoben! Weiterhin Chlorung des Leitungswassers. Stand: 07.06.2024 – 13:30 Uhr Das Trinkwasser im Stadtteil Regglisweiler (Stadt Dietenheim) und in den Ortsteilen Dorndorf, Illerrieden und Wangen (Gemeinde Illerrieden) muss ab sofort nicht mehr abgekocht werden. Zu dieser Vorsorgemaßnahme hatten wir Sie zusammen mit dem Gesundheitsamt Alb-Donau-Kreis am 05.06.2024 aufgerufen, nachdem eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt worden war. Das Leitungswasser wird aktuell gechlort. Aus den jüngsten Untersuchungen der Wasserproben geht hervor, dass die Chlorung wirkt und das Trinkwasser wieder frei von solchen Belastungen ist. Das Abkochgebot für Trinkwasser wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben – das Leitungswasser wird aber weiterhin mit Chlor desinfiziert. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 Milligramm pro Liter (Grenzwert der Trinkwasserverordnung) erreicht werden. Diese Konzentration entspricht damit den Vorgaben für Trinkwasser und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser jedoch ungeeignet. Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir informieren Sie über die lokalen Medien und über die Homepage der Stadt Dietenheim (www.dietenheim.de) sowie der Gemeinde Illerrieden (www.illerrieden.de), sobald die Chlorung des Trinkwassers beendet wird. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Zweckverband Wasserversorgung Illergruppe: Tel.: 07306 / 96 96 - 77 Gesundheitsamt Alb-Donau Kreis Tel.: 0731 / 185 - 17 35
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler