Allgemeine Aufforderung zur Zahlung der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer

Am 15.02.2025 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer, die 1. Vorauszahlungsrate für das Kalenderjahr 2025. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem letzten Veranlagungsbescheid ersehen werden, sofern kein besonderer Vorauszahlungsbescheid erlassen wurde. Grundsteuer, der 1. Vierteljahresbetrag für das Kalenderjahr 2025. Der Vierteljahresbetrag kann aus dem Grundsteuerbescheid bzw. dem letzten Grundsteueränderungsbescheid entnommen werden. Hundesteuer, Jahresbetrag Abbuchungsverfahren:Sofern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Steuerbetrag durch die Stadtkasse eingezogen. Zahlungen erbitten wir auf folgende Konten:Sparkasse Dietenheim                     DE32630500000002700164    SOLADES1ULMDonau-Iller Bank Dietenheim            DE12630910100241210003    GENODES1EHIUlmer Volksbank Dietenheim            DE98630901000007630000    ULMVDE66 Säumniszuschläge und Mahngebühren:Bei verspäteter Zahlung ist die Gemeinde zum Ansatz der gesetzlichen Säumniszuschläge und bei der Durchführung eines Mahnverfahrens zur Festsetzung von Mahngebühren verpflichtet. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten Schuldbetrages je angefangenen Monat. Um Einhaltung des Zahlungstermins wird daher dringend gebeten.