Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 25.02.2025 folgende Satzungen beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Dietenheim für das Haushaltsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Wasserversorgung Dietenheim“ für das Wirtschaftsjahr 2025 Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Erneuerbare Energien“ Dietenheim für das Wirtschaftsjahr 2025
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 21.03.2025 Az 04-902.41/Dietenheim die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 25.02.2025 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und den Wirtschaftsplänen 2025 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Erneuerbare Energien (§ 81 GemO) bestätigt.Die Satzungen wurden am 28.03.2025 auf der Homepage der Stadt Dietenheim www.dietenheim.de öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2025 der Stadt Dietenheim mit Wirtschaftsplan 2025 „Wasserversorgung Dietenheim“ und Wirtschaftsplan 2025 “Erneuerbare Energien“ werden gemäß § 81 GemO in der Zeit vom 31.März 2025 bis einschließlich 08. April 2025 bei der Stadtverwaltung Dietenheim, Königstraße 63, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dietenheim, den 28.03.2025
Christopher Eh, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsgebührensatzung vom 24.04.2025
Der Gemeinderat der Stadt Dietenheim hat am 24.03.2025 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025“ beschlossen. Diese tritt zum 01.07.2025 in Kraft.
Die formale öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am Freitag, 28.03.2025 auf der Homepage www.dietenheim.de >> Öffentliche Bekanntmachungen.
Den Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung (Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenkatalog vom 24.03.2025) kann im Rathaus der Stadt Dietenheim, Hauptamt von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden; die Unterlagen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.