Im Oktober wieder Straßensammlung von Baum- und Heckenschnitt von Haushalten

Im Herbst findet im Alb-Donau-Kreis wieder die Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt von Haushalten statt. Vom 30. September bis 28. Oktober wird in allen Kreisgemeinden holziges Grüngut gesammelt, das korrekt gebündelt am Straßenrand bereitgelegt wurde.
 
Wichtig: Es wird nur gebündeltes holziges Material aus Haushalten gesammelt. Holzige Grünabfälle aus Gewerbebetrieben und sonstigen Herkunftsbereichen sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Das gleiche gilt für krautig-grasige Grünabfälle wie Rasenschnitt oder Laub.
 
Das Material bitte mit kompostierbaren Schnüren wie Sisal oder Jute bündeln und nicht in Säcke oder andere Behältnisse verpacken. Draht oder Kunststoffschnur dürfen nicht verwendet werden. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und die einzelnen Zweige bzw. Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
 
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis gibt keine Gartenabraumsäcke aus und nimmt bei der Sammlung auch keine solchen Säcke aus früheren Beständen der Kommunen mit.
 
Die Termine der Straßensammlungen sind im ausgedruckten Abfallkalender so vermerkt:
 
 
In einer Stadt bzw. Gemeinde kann in verschiedenen Ortsteilen oder Straßen die Abholung an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Orientieren Sie sich daher am  individuellen Abfallkalender für Ihre Adresse. Er kann über die Homepage www.aw-adk.de mit Klick auf „Abfallkalender“ und Eingabe von Ort, Straße und Hausnummer aufgerufen und heruntergeladen werden.
 
Bitte stellen Sie die Abfälle bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereit, da die Müllwerker Privatgrundstücke nicht betreten dürfen.
 
Bis zu einer Menge von 2 m³ ist die Abholung für Haushalte gebührenfrei. Für darüber hinaus gehende Mehrmengen wird je weiteren 2 m³ eine Gebühr von 24,86 € berechnet. Hierfür wird ein Gebührenbescheid versandt.
Kleinere Mengen Grünabfall können auch in die Biotonne. 
 
Die nächste Sammlung findet dann wieder im Frühjahr 2025 statt. Nähere Informationen werden rechtzeitig veröffentlicht.  
 
Krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle können von Haushalten ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammel-plätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und Entsorgungszentren angeliefert werden (für Haushalte bis zu 5 m³ gebührenfrei, Mehrmengen > 5 m³ für 7,57 € / m³). 
  

Regelung für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche:

Auch Gewerbebetriebe können krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen und Entsorgungszentren anliefern (7,57 € pro m³).    
 
Auf den Grüngutsammelstellen und Wertstoffhöfen mit Grüngutannahme gelten ab November die Winter-Öffnungszeiten. Eine Übersicht gibt es unter www.aw-adk.de > Standorte. 
 

Erstellt am 18. September 2024