Hecken und Sträucher zurückschneiden!

Gerade in Wohngebieten werden Hecken und Sträucher gerne als Sicht- und Lärmschutz angelegt. Das wuchernde Grün schützt vor unerwünschten Blicken und schafft Privatsphäre – darf allerdings nicht zu einer Gefahr für andere werden. Denn Bäume, Sträucher und Hecken können eine Gefahrenquelle für Fußgänger, Fahrradfahrer und den Autoverkehr sein, gerade wenn sie in Kurven, an Kreuzungen oder anderen unübersichtlichen Stellen die Sicht einschränken, Straßenschilder verdecken oder über das Grundstück hinaus in den Gehweg oder die Fahrbahn ragen.
Grundstücksbesitzer sollten daher darauf achten, dass die Bepflanzung ihres Grundstücks niemanden behindert oder die Verkehrssicherheit einschränkt. Das heißt, alle Bäume und Sträucher entlang der Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig gestutzt und geschnitten werden: Über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, über Fahrbahnen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern über dem Boden freigehalten werden (bebauungsplanrechtliche Vorschriften haben Vorrang).
 Daher ergeht an alle Grundstücksbesitzer, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die dringende Bitte, dies baldmöglichst nachzuholen. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Bei Schadensfällen infolge von Behinderung durch Grünanlagen können auch Schadenersatzforderungen gestellt werden. Straßenleuchten und Straßenschilder freischneidenIn einigen Fällen hat der üppige Bewuchs in den Hausgärten dazu geführt, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen, Straßennamensschilder und Hausnummern eingewachsen sind. Die Grundstücksbesitzer bzw. Mieter bitten wir, die Lampen und Straßennamensschilder freizuschneiden. Von großer Bedeutung ist die gute Sichtbarkeit der Straßennamensschilder und Hausnummern. Gerade bei Not- und Rettungsfällen müssen auch im Eigeninteresse die Straßen und Häuser schnell auffindbar sein.