Ergebnisprotokoll zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.25

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2025 - Information über gefasste Beschlüsse -

Tagesordnung:

1. Fragen der Einwohner

2. Stellungnahme zu Baugesuchen

3. Baugesuch, Neukonzeption Brandenburgschulen Regglisweiler, Raumplanung zum Ganztagesausbau, Flst. 71, Schulstr. 7, 89165 Regglisweiler
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

4. Baugesuch, Dachgeschoßausbau, Dietelstr. 9, Flst. 261/1, Gemar-kung Dietenheim
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen der Stellungnahme werden keine Ein-wände vorgebracht.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

5. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17. Februar 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden:
▪ Kleinbeträge auf volle 50 Cent
▪ Beträge ab 120 € auf volle Euro
4. Bei den folgenden Tatbeständen soll eine nicht kostendeckende Gebühr festgesetzt werden:
- 2.2a Beglaubigungen/Bestätigungen/Bescheinigung (1. Seite)
- 3.1b Fotokopie mitgebrachter Unterlagen (1. Seite)
- 4.1.4 Gruppenauskunft
- 7.1 Erteilung von Fischereischeinen
- 7.2 Verlängerung von Fischereischeinen
- 8.1/2 Fundsachen
- 12.1 Gestattungen
- 13.1 Negativzeugnis
- 13.3 Sanierungsrechtliche Genehmigung
5. Beim Amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10 - 40 % empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil im unteren Mittelbereich in Höhe von 20 % fest.
6. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
7. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Dietenheim vom 24. März 2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses, wie vorliegend.
Beschluss:
Einstimmige Zustimmung zum Beschlussvorschlag in allen Punkten. Der Gemein-derat beschließt somit die Verwaltungsgebührensatzung vom 24.03.2025.

6. Baumaßnahme Parkplatz Promenadeweg - Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmt zur Kenntnis.
Beschluss:
Zustimmende Kenntnisnahme.

7. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen, Sonstiges
Keine Beschlüsse erforderlich.

Die Sitzungsunterlagen sind abrufbar unter www.dietenheim.de → Stadtpolitik → Ratsinformationssystem

Dietenheim, 1. April 2025
Christopher Eh, Bürgermeister