Ausweisdokument für mein Kind - Änderungen ab 01.01.2024 beachten!

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
werden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich
innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen
Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes
nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder
Reisepass für Ihr Kind.

Bis zum 31. Dezember 2023 konnte man für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass
beantragen. Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis
zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gebühren (Person unter 24 Jahre)
Personalausweis 22,80 €
Reisepass 37,50 €

Bearbeitungsdauer ab Antragstellung: ca. 3-5 Wochen

Zur Antragstellung wird benötigt:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde
- Bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht -> Nachweis)
- Kind muss persönlich bei Antragstellung erscheinen
- Größe und Augenfarbe des Kindes