Auslegung Jagdkataster
Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Dietenheim liegt in der Zeit vom 10.03.2025 – 25.03.2025 beim Bürgermeisteramt Dietenheim, Königstraße 63, 89165 Dietenheim, Zimmer 110, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nur von Jagdgenossen bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen werden. Jeder Jagdgenosse, der das Kataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bis spätestens 25.03.2025 beim Bürgermeisteramt Dietenheim Einspruch einlegen und Berichtigung verlangen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Einspruch bzw. die Berichtigung ist durch einen Grundbuchauszug zu belegen. Kauf- oder Hofübergabeverträge werden nicht anerkannt.Im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 07.03.2025 wurde für die Einspruchsfrist das falsche Datum angegeben.