Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber, die in Dietenheim wohnen, werden vom Bürgerbüro in Dietenheim oder der Ortsverwaltung in Regglisweiler erteilt.
Zuständige Stelle
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie bewerben sich bei einer Wahl und benötigen hierfür eine Wählbarkeitsbescheinigung Ihres Wohnortes.
Verfahrensablauf
Sie können die Bescheinigung ganz einfach über den Onlineantrag auf dieser Seite beantragen. Alternativ übermitteln Sie uns Ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Daten zum Wahltermin - und Ort) für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung und wir senden Ihnen das Dokument zu oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Falls Sie über (vor-)ausgefüllte Formulare verfügen, können Sie diese im Verlauf des Online Antrags hochladen oder uns mit Ihren Daten zusenden. Bitte laden Sie bei einem Online-Antrag oder einer anderweitigen Übermittlung eine Kopie Ihres Passes hoch.
Kosten
Die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung ist für Sie kostenfrei.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Werktagen.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit folgenden je nach Wahlart spezifischen Rechtsgrundlagen:
- § 11 Abs. 2 Nr. 1a EuWG
- § 32 Abs. 4 Nr. 2 und 2a EuWO
- § 34 Abs. 5 Nr. 2
- § 39 Abs. 4 Nr. 2 BWO
- § 23 Abs. 5 Nr. 2 LWO
- § 10 Abs. 4 KomWG
- § 14 Abs. 6 KomWO
- § 20 Abs. 3 Nr. 2 KomWO
Freigabevermerk
Dietenheim, 21.06.2023