Überlassung der städtischen Räumlichkeiten (Stadthalle, Bürgerhaus)
Die Stadt Dietenheim verfügt über verschiedene städtische Räumlichkeiten wie die Stadthalle in Dietenheim (Königstraße 85) das Bürgerhaus in Regglisweiler (Herrenweiher 2), die für private oder sonstige Zwecke angemietet werden können.
Die Stadthalle liegt im zentralen Kern von Dietenheim direkt neben sonstigen städtischen Einrichtungen wie der Schule, dem Jugendhaus oder den Kindergärten St. Martin und St. Josef. Sie verfügt über eine Kapazität von 280 Sitzplätzen.Das Bürgerhaus liegt im Zentrum von Regglisweiler und verfügt über eine Kapazität von 270 Sitzplätzen.
Für die Stadthalle/das Bürgerhaus gibt es keinen Pauschalpreis. Der Preis richtet sich nach den verschiedenen Positionen, die in Anspruch genommen wurden. Bei Wochenendveranstaltungen wird immer der Vor- und Nachtag als Vorbereitungs-/Nachbereitungszeitraum miteinberechnet.
Die Küche kann nur in Verbindung mit einem ausgewählten Caterer genutzt werden.
Bei Anmietung der Räumlichkeiten wird vier Wochen vor Veranstaltung eine Kaution fällig.
Alle weiteren Informationen und Preise können Sie den beigefügten Anträgen entnehmen.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten eine städtische Räumlichkeit für Ihre Veranstaltung anmieten.
Verfahrensablauf
Bitte melden Sie sich telefonisch im Vorzimmer des Bauamts bezüglich Ihres Wunschtermins, Kontaktdaten siehe oben.
Bei freier Verfügung des Termins reichen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag bei uns ein. Sie erhalten nach Überprüfung Ihres Antrags die verbindliche schriftliche Zusage und das Kautionsschreiben.
Gerne können Sie für eine Vorabbesichtigung der Räumlichkeit vor Ihrer Veranstaltung einen Termin mit dem jeweiligen Hausmeister vereinbaren (Kontaktdaten siehe Antrag). Die Übergabe und die Rückgabe vor und nach Ihrer Veranstaltung erfolgen dann ebenfalls durch den Hausmeister.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor der Veranstalung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antrag
Bei Küchennutzung die Bestätigung des Caterers
Hinweise
Einen Getränkelieferanten können Sie selber organisieren, hier gibt es keine Vorschriften der Stadt Dietenheim.
Reservierungen für das Folgejahr können immer erst ab November im aktuellen Jahr angenommen werden, da die Dietenheimer und Regglisweiler Vereine grundsätzlich Vorrang haben.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an die zuständige Stelle wenden.
Freigabevermerk
19.07.2023