Friedhöfe in Dietenheim und Regglisweiler
Die Friedhofsverwaltung Dietenheim unterhält 2 Friedhöfe und berät Sie gerne in allen Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, der Grabauswahl und der Nutzungsrechte.
Adressen:
Friedhof Dietenheim
Königstraße 1
89165 Dietenheim
Friedhof Regglisweiler
Schulstraße 1
89165 Dietenheim-Regglisweiler
Friedhofsverwaltung (Abteilung Fachbereich Bauen)
Königstraße 63
89165 Dietenheim
Tel: 07347 9696-1402 (Dietenheim) , 07347 9696-1401 (Regglisweiler)
E-Mail: bauen@dietenheim.de
Parkmöglichkeiten: An beiden Friedhöfen stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Vertiefende Informationen
Grabarten in den Friedhöfe Dietenheim und Regglisweiler
Ausführliche Informationen können Sie der städtischen Friedhofssatzung entnehmen:
https://www.dietenheim.de/site/Dietenheim-2017/get/documents_E-191923284/dietenheim/Mediathek_Dietenheim/Ortsrecht/7/07.03.00%20Friedhofssatzung.pdf
Wie folgt eine kurze Zusammenfassung:
Erdgrab:
- Erdreihengräber: Reihengrab, Kinderreihengrab, Anonymes Reihengrab
- Erdwahlgräber: Wahlgrab mit 2-fach oder 4-fach Belegung, Wahlrasengrab, Erdwahlgemeinschaftsbaumgrab
Urnengrab:
- Urnenreihengräber: Urnenreihengrab, Anonymes Urnengemeinschaftsgrab
- Urnenwahlgräber: Urnenwahlgrab mit 2-oder 4-fach Belegung, Urnennische mit 2-fach oder 3-fach Belegung, Urnenwahlgemeinschaftsbaumgrab
Nutzungszeit
Die Nutzungszeit ist von der Art des Grabes sowie von der Friedhofssatzung abhängig und beträgt in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren.
Sonstiges
Wie ist der Ablauf, wenn die Nutzungszeit einer Grabstätte abgelaufen ist?
- Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung über den Ablauf der Nutzungszeit schriftlich kontaktiert.
- Wenn die Nutzungszeit nicht mehr verlängert werden möchte bzw. nicht mehr verlängert werden kann muss eine Abräumung bei einem Steinmetz beauftragt werden.
Wie kann die Nutzungsdauer eines Grabes verlängert werden?
- Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung über den Ablauf der Nutzungszeit schriftlich kontaktiert.
- Über das mitgeschickte Formular kann die Nutzungszeit je nach Grabart ggf. verlängert werden (Reihengrab kann nicht verlängert werden).
- Für die neue Nutzungszeit wird eine neue Nutzungsurkunde und Rechnung ausgestellt.
Wie kann eine Grabstätte zurückgegeben werden?
- Eine Grabstätte kann nach Ablauf des Nutzungsrechts jedoch nicht vor Ablauf der Ruhezeit zurückgegeben werden.
Kann eine Grabstätte bis zum eintretenden Sterbefall reserviert werden?
- Eine Reservierung einer Grabstätte ist nicht möglich.
Kann eine Grabstätte vorher bezahlt werden?
- Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.
Freigabevermerk
03.06.2024