Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Dann müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung, Erweiterung oder gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks beachten müssen. Ziehen Sie schon in diesem Stadium einen Architekten hinzu und führen Sie erste Gespräche mit den zuständigen Behörden.
Zur Planung Ihres Neubaus gehört zunächst die Auswahl des Grundstücks. Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Lage, Umgebung und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Nicht unerheblich ist es auch zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, beispielsweise ob auf dem Grundstück schon ein Kanal-, Strom- und Gasanschluss vorhanden ist.
Mithilfe der verschiedenen Pläne (Bebauungs-, Flächennutzungsplan), gesetzlichen Regelungen und Unterlagen können Sie sich ein Bild davon machen, welche Vorgaben für das Grundstück gelten und bei einer Bebauung eingehalten werden müssen. Beispiele sind Abstandsvorschriften, Planung der Stellplätze oder naturschutzrechtliche Vorgaben, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen.
Achten Sie darauf, dass Sie gleich zu Beginn der Bauvorbereitung auch die Planung der Heizungsanlage mitbedenken, da der Platzbedarf und die Vorgaben an die Räumlichkeiten je nach Art der Heizungsanlage sehr unterschiedlich sein können.
Zugehörige Leistungen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bau- und Gewerbeflächen - Eintragung in die städtische Interessentenliste für Bauplätze
- Bebauungsplan einsehen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
- Hochwasservorhersage abrufen
- Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Freigabevermerk
Stand: 18.01.2024
Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg