Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon (07 31) 189-34 00
Fax (07 31) 189-34 38
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1458141305947-016072026
Internet
http://www.amtsgericht-ulm.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Mittwoch
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 15:30 Uhr
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen