Neue Tempo 30-Zonen in der Christian-Heinrich-Müller-Straße, im Röseweg und in der Gießenstraße – Stadt Dietenheim erhöht Verkehrssicherheit Ab sofort gelten sowohl zu Beginn der Christian-Heinrich-Müller-Straße als auch zu Beginn des Rösewegs sowie in der Gießenstraße die neuen Tempo 30-Zonen. Die Stadt Dietenheim appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und die bestehenden Halteverbote, insbesondere im Bereich des Rösewegs, zu beachten. Was ist eine Tempo 30-Zone? Eine Tempo 30-Zone ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt. Sie dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Wichtig: Im Gegensatz zu einer punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in einer Tempo 30-Zone die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Straßen innerhalb der Zone – also nicht nur für die Straße, an der das Zoneneingangsschild steht, sondern auch für alle angrenzenden Straßen bis zum Ende der Zone. In Tempo 30-Zonen haben alle Verkehrsteilnehmer erhöhte Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund gilt für Tempo 30-Zonen auch eine generelle rechts vor links Vorfahrtsregelung . Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt mit dem Verkehrszeichen 274.1 (schwarze „30" mit rotem Kreis auf weißem Grund mit Zusatzschild „Zone") und endet mit dem entsprechenden Aufhebungszeichen 274.2. Halteverbote müssen eingehalten werden Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Bereich der Gießenstraße, der Christian-Heinrich-Müller-Straße und vorrangig im Bereich des Rösewegs ausgeschilderten Halteverbote unbedingt zu beachten sind. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Halteverboten: - Eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286): Halten ist erlaubt, jedoch ist das Parken grundsätzlich verboten. Kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen bleibt gestattet (maximal drei Minuten). Das Schild kann mit Pfeilen versehen sein: Ein Pfeil nach links zeigt den Anfang, ein Pfeil nach rechts das Ende und Pfeile in beide Richtungen die Fortsetzung des Halteverbots an. - Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283): Sowohl Halten als auch Parken sind verboten. Ausnahmen gelten lediglich für das kurze Halten, das durch die Verkehrslage bedingt ist. Das Schild kann mit Pfeilen versehen sein: Ein Pfeil nach links zeigt den Anfang, ein Pfeil nach rechts das Ende und Pfeile in beide Richtungen die Fortsetzung des Halteverbots an. Zusätzliche Maßnahme im Röseweg Im Röseweg im Bereich der Einmündung der Färberstraße wird derzeit häufig ohne Lücke geparkt, sodass die erforderliche Übersicht nicht mehr gegeben ist. Dies gefährdet die Verkehrssicherheit erheblich. Aus diesem Grund wurde im Röseweg zwischen der Einmündung der Färberstraße und dem Bayernweg ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) eingerichtet. Diese Maßnahme schafft eine dringend benötigte Ausweichmöglichkeit und verbessert die Übersicht im angrenzenden Kurvenbereich deutlich. Verstöße werden geahndet Die Stadt Dietenheim kündigt an, dass Verstöße gegen die Tempo 30-Regelung sowie gegen die ausgewiesenen Halteverbote konsequent geahndet werden. Überwachungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden finden regelmäßig statt. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr. Die neuen Verkehrsregelungen dienen der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Lebensqualität in den betroffenen Wohnbereichen. Kontakt für Rückfragen: Stadt Dietenheim Ordnungsamt Telefon: 07347 9696-0 E-Mail: ordnungsamt@dietenheim.de