Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen des Rathauses

Bundestagswahl 2025

Aufgrund der Einrichtung des neuen Lichtbildaufnahmesystems, bleiben die Bürgerdienste Dietenheim am Montag 31.03.2025 ganztags geschlossen . Die anderen Bereiche des Rathauses sind nicht betroffen.   In dringenden Angelegenheiten, die die Bürgerdienste betreffen, können Sie sich zwischen 8.00 – 11.30 Uhr an die Ortsverwaltung im Bürgerhaus Regglisweiler wenden (Telefon 07347-3707).
Zur 6. Mitgliederversammlung des Vereins „Kultur in Dietenheim e. V.“ laden wir Sie herzlich ein.   Zeit:  Donnerstag, 27.03.2025, 17:00 Uhr Ort:   Sitzungssaal der Stadt Dietenheim, Königstraße 59, 1. OG, 89165 Dietenheim   Tagesordnung: Bericht des Vorsitzenden Bericht der Schatzmeisterin Bericht der Kassenprüfer Bericht des Schriftführers Entlastung des Vorstands Informationen über angedachte künftige Projekte Anträge und Sonstiges   Anträge zur Mitgliederversammlung können bis spätestens zum 19.03.2025 schriftlich oder elektronisch beim Vorsitzenden Benno Schachtner oder der Geschäftsstelle des Vereins, Königstraße 63, 89165 Dietenheim, E-Mail: kultur-in-dietenheim@dietenheim.de eingebracht werden.   Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme.   Für den Vorstand   Benno Schachtner Vorsitzender
Der Gemeinderat lädt alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Dietenheim zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, 27.03.2025 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Dietenheim, Königstraße 59, 89165 Dietenheim ein.   Die Tagesordnung ist wie folgt vorgesehen:   Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Eh Genehmigung der Tagesordnung Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen Abstimmung über eine selbst verwaltete oder vom Gemeindevorstand verwaltete Jagdgenossenschaft Vorstellung des überarbeiteten Jagdkatasters Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Wahlen Sonstiges, Anfragen, Anregungen   Dietenheim, 07.03.2025 Christopher Eh, Bürgermeister Hinweis zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Jagdgenosse ist jeder, der ein Grundstück besitzt, das bejagbar ist. Bejagbar ist ein Grundstück, wenn es nicht befriedet ist. Befriedet sind Grundstücke, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, darüber hinaus Aussiedlerhöfe usw. Weiterhin sind Grundstücke befriedet, die laut Jagdkataster im Außenbereich liegen und als unbejagbar erklärt werden, z. B. Sportanlagen, Friedhöfe, Schießplätze, Truppenübungsplatz usw. Genaue Auskunft gibt das Jagdkataster. Das Jagdkataster liegt öffentlich zur Einsichtnahme durch Berechtigte aus. Berechtigter ist jeder, der nachweist, dass er ein Grundstück besitzt oder die schriftliche Vollmacht des Grundstückbesitzers vorlegen kann. Die Vollmacht ist an keine Formvorschrift gebunden. Es genügt ein einfaches schriftliches Papier. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so ist von allen Miteigentümern die schriftliche Vollmacht vorzulegen. Dies gilt auch für Ehepaare. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Teilnahme an der nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung. Sollte die Vollmacht von den Miteigentümern nicht vorliegen, so wird für diese Grundstücke der Zutritt zur Versammlung versagt. Kommen mehrere Eigentümer zur Versammlung, so darf nur mit einer Stimme abgestimmt werden. Grundsätzlich wird Stimmenthaltung als Nein-Stimme gewertet. Jeder Jagdgenosse, der zur Versammlung erscheint, wird bei der Auszählung mitgezählt. Auch wenn er nicht abstimmt. Für Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist die Mehrheit der anwesenden Fläche erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, werden die Nachweise über Eigentum und die Stimmzettel bereits ab 19 Uhr im Vorraum des Sitzungssaals ausgegeben. Bitte kommen Sie daher rechtzeitig.   Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Stoerk, Telefon (07347) 96961300 während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.  
Meldung vom 21.03.2025

Auslegung Jagdkataster

Das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Dietenheim liegt in der Zeit vom 10.03.2025 – 25.03.2025 beim Bürgermeisteramt Dietenheim, Königstraße 63, 89165 Dietenheim, Zimmer 110, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nur von Jagdgenossen bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen werden. Jeder Jagdgenosse, der das Kataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bis spätestens 25.03.2025 beim Bürgermeisteramt Dietenheim Einspruch einlegen und Berichtigung verlangen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Einspruch bzw. die Berichtigung ist durch einen Grundbuchauszug zu belegen. Kauf- oder Hofübergabeverträge werden nicht anerkannt. Im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 07.03.2025 wurde für die Einspruchsfrist das falsche Datum angegeben.  
Dietenheimer Kirchturm im Hintergrund und Faschingswimpeln im Vordergrund
Bürgerwehr marschiert vor Rathaus und Kirche Dietenheim auf Hauptstraße
Bunte Blumenwiese am Randstreifen der Hauptstraße vor dem Ortsausgang Dietenheim Richtung Regglisweiler
Fahrradfahrer im Hinergrund an einem Kreisverkehr mit bunten Blumen im Vordergrund
Malerischer Sonnenuntergang mit Sicht auf Kirche Regglisweiler