Der Gemeinderat lädt alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Dietenheim zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, 27.03.2025 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Dietenheim, Königstraße 59, 89165 Dietenheim ein. Die Tagesordnung ist wie folgt vorgesehen: Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Eh Genehmigung der Tagesordnung Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen Abstimmung über eine selbst verwaltete oder vom Gemeindevorstand verwaltete Jagdgenossenschaft Vorstellung des überarbeiteten Jagdkatasters Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Wahlen Sonstiges, Anfragen, Anregungen Dietenheim, 07.03.2025 Christopher Eh, Bürgermeister Hinweis zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Jagdgenosse ist jeder, der ein Grundstück besitzt, das bejagbar ist. Bejagbar ist ein Grundstück, wenn es nicht befriedet ist. Befriedet sind Grundstücke, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, darüber hinaus Aussiedlerhöfe usw. Weiterhin sind Grundstücke befriedet, die laut Jagdkataster im Außenbereich liegen und als unbejagbar erklärt werden, z. B. Sportanlagen, Friedhöfe, Schießplätze, Truppenübungsplatz usw. Genaue Auskunft gibt das Jagdkataster. Das Jagdkataster liegt öffentlich zur Einsichtnahme durch Berechtigte aus. Berechtigter ist jeder, der nachweist, dass er ein Grundstück besitzt oder die schriftliche Vollmacht des Grundstückbesitzers vorlegen kann. Die Vollmacht ist an keine Formvorschrift gebunden. Es genügt ein einfaches schriftliches Papier. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so ist von allen Miteigentümern die schriftliche Vollmacht vorzulegen. Dies gilt auch für Ehepaare. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Teilnahme an der nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung. Sollte die Vollmacht von den Miteigentümern nicht vorliegen, so wird für diese Grundstücke der Zutritt zur Versammlung versagt. Kommen mehrere Eigentümer zur Versammlung, so darf nur mit einer Stimme abgestimmt werden. Grundsätzlich wird Stimmenthaltung als Nein-Stimme gewertet. Jeder Jagdgenosse, der zur Versammlung erscheint, wird bei der Auszählung mitgezählt. Auch wenn er nicht abstimmt. Für Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist die Mehrheit der anwesenden Fläche erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, werden die Nachweise über Eigentum und die Stimmzettel bereits ab 19 Uhr im Vorraum des Sitzungssaals ausgegeben. Bitte kommen Sie daher rechtzeitig. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Stoerk, Telefon (07347) 96961300 während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.